Heute kam Post von der Staatsanwaltschaft Aachen. Wie zu erwarten, wurde der Einbrecher, der uns vor ein paar Wochen beglückt hat, nicht gefasst. Wird er wohl auch nicht.
Beim Lesen stellt sich mir nur spontan die Frage, wo der Unterschied zwischen einem Einbruch/Diebstahl und dem genannten “besonders schweren Fall des Diebstahls” ist. Orientiert sich das an der Schadenshöhe? Oder wenn gleichzeitig eingebrochen wurde?
Den unteren Abschnitt werden wir dann an die Versicherung weiterleiten und damit dürfte der Fall dann geschlossen sein. Ausser die Täter-DNA taucht doch noch mal irgendwo auf.


Erinnert mich an die zwei Mal, wo mir in Studi-Tagen das Rad (bzw. einmal nur der Sattel) geklaut wurde. Die könnten den Bief eigentlich direkt nach Aufnahme der Anzeige aushändigen :-(