blog-ausgemahnt

Vor knapp einer Woche haben wir eine Abmahnung der Telefon Multimedia Marketing aus Erkelenz erhalten. Vorgeworfen wurden uns darin mehrere Wettbewerbs-Verstösse (Fehler im Impressum, fehlerhafte Preisangaben). Inzwischen hat der Fall eine kleine Wendung genommen und ist zu den Akten gelegt worden.

Obwohl offensichtlich war, dass keine Verstösse vorliegen, haben wir uns zuerst dazu entschlossen, eine (abgeänderte) Unterlassungserklärung abzugeben. Andernfalls wäre wir Gefahr gelaufen, mit einer einstweiligen Verfügung bedacht zu werden (Eilbedürftigkeit im Wettbewerbsrecht).

Noch bevor ich die Erklärung unterschrieben habe, habe ich direkt mit der Gegenpartei telefoniert. Ich wollte doch wissen, was der eigentliche Grund für die Abmahnung war. Und unser Anwalt Christoph Schmitz-Schunken hat mit dem Anwalt der Gegenseite gesprochen. Inhalt beider Gespräche waren auch diverse Punkte auf der Homepage der Gegenseite – entsprechend dem Motto “Wer im Glashaus sitzt”.

Seit diesen beiden Telefonaten ist es sehr ruhig geworden. Die Gegenseite hat uns eine Fristverlängerung von einer Woche angeboten, um den Vorgang selbst nochmal prüfen zu können. Damit war auch der Punkt Eilbedürftigkeit und Unterlassungserklärung hinfällig.

Abmahnung zurückgezogen

Und seit heute liegt endlich auch die Verzichtserklärung der Gegenseite auf meinem Schreibtisch, dass die Telefon Multimedia Marketing alle “Vorwürfe” fallen lässt, die Abmahnung zurückgezogen wird und man zukünftig nicht mehr gegen uns vorgehen wird. Die Anwaltskosten trägt die Gegenseite selbst. Und die sind happig.

Damit ist die Sache für uns erledigt. Zumindest rechtlich. Es bleibt aber der fade Beigeschmack, dass dieser ganze juristische Hick-Hack zwei Arbeitstage gekostet hat. Und, dass irgendetwas mit unserem Abmahnwesen nicht stimmen kann, wenn (fast) jeder jeden kostenpflichtig abmahnen kann, auch wenn es hierzu gar keinen Grund gibt (wie in unserem Fall:  die Gegenseite schaut einfach nicht richtig hin…).

Müssten Abmahner z. B. die zu erwartenden Gerichtsgebühren vor der Abmahnung hinterlegen bzw. vorstrecken (wie in England) oder gäbe es eine Missbrauchsgebühr (wie am Bundesverfassungsgericht) für unberechtigte Abmahnungen, dann wäre diesem Unfug schnell ein Ende bereitet.