Heute Morgen haben wir von der Erkelenzer Telefon Multimedia Marketing Ltd. eine Abmahnung erhalten, da wir – laut anwaltlichem Schreiben – gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) und §5, Abs. 1 Nr. 1 TMG verstossen. Zu jeder Abmahnung gehört natürlich auch eine Unterlassungserklärung. Und diese werde ich jetzt für die Agentur unterzeichnen.
Schon heute Vormittag, als ich den ersten Blogbeitrag geschrieben habe, hat sich mir die Frage gestellt, inwieweit ich über die aktuellen Ereignisse hier überhaupt schreiben darf. Da ich hier aber lediglich Fakten wiedergebe, sieht unser Anwalt hierin kein Problem. Bewußt verzichte ich jedoch darauf, die Schreiben der Gegenseite zu veröffentlichen oder Namen von beteiligten Personen zu nennen. Warum? Das hat RA Jens Ferner in einem spontanen Blogpost zum Thema geschrieben. Vielen Dank für die Hinweise!
Via Unterlassungserklärung sollen wir der Telefon Multimedia Marketing Ltd. (www.tmm-marketing.de) nun also versichern, Dinge nicht mehr zu tun, die wir sowieso schon nicht getan haben.
Nach wie vor bin ich der Meinung, in keinster Weise gegen geltendes Recht zu verstossen oder unlauteren Wettbewerb zu betreiben. Aus prozessualen Gründen werden wir aber eine modifizierte Version der Erklärung nun bis zu der gesetzten Frist am Freitag auch tatsächlich abgeben.
In jedem Fall habe ich aber die Hoffnung, dass die Gegenseite trotz abgegebener Unterlassungserklärung das Hauptverfahren anstrebt, um den Sachverhalt richterlich klären zu lassen!
Ich habe heute Vormittag versucht, mich mit der Vertreterin der Telefon Multimedia Marketing Ltd via Xing zu vernetzen. Bisher hat sie sich aber leider noch nicht gemeldet.
Liebe Kollegen,
so einen zeit- und nervraubenden Unsinn gönnen wir keinem Mitbewerber. Wäre interessant, worin genau der Verstoss bestand, ob Ihr auch eine Verwaltungsgebühr aufgebrummt bekommen habt und wer Eure Anwaltskosten übernimmt. Ggf. kann man auch Frau Mourad (früher Frau Krier) bei der IHK mal zu Rate ziehen wg. Rechtsbelehrung.
Haltet durch und uns auf dem Laufenden
Gruß CMK
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@CMK: Vielen Dank für Deinen Kommentar. Rechtlich finde ich diese Abmahnung eher seltsam bis fragwürdig. Frage: Würdest Du einen Taschendieb des Diebstahls bezichtigen, wenn Du selbst Diebesgut in der Jacke hast? In den nächsten Tagen berichten wir (so weit möglich) ausführlich, wie es weiter geht.