Wenn morgens auf dem Schreibtisch ein Einschreiben liegt, ein dicker, weißer Umschlag, Absender eine Rechtsanwaltskanzlei, dann heißt das in der Regel nichts Gutes. Dann kann es sein, dass man abgemahnt wurde. Kann aber auch sein, dass man sich nur über den zusätzlichen Aufwand ärgert, weil die Abmahnung sehr seltsam ist….
Da ich von unseren Rechtsanwälten noch keine Rückmeldung habe, ob ihn den Namen der Abmahnenden und der Kanzlei nennen darf, lasse ich das an dieser Stelle. Vorerst. Gerne teile ich diese aber auf Anfrage persönlich mit (Telefonnummer steht im Impressum :-). Insbesondere dürfte dies für Internetagenturen und Webdesigner aus dem Aachener Raum interessant sein.
Die Abmahnung bezieht sich auf zwei angebliche Rechtsverstösse durch unsere Internetseite. Das anwaltliche Schreiben umfasst 8 Seiten, (mindestens) 3 Rechtschreibfehler, einen sachlichen Fehler (in der Abmahnung) und viele Fragezeichen.
Mein persönliches Highlight ist in jedem Fall einer der “Rechtsverstösse”: Laut Abmahnung verstossen wir gegen §5, Abs. 1 Nr. 1 TMG, da auf der Seite nicht angegeben ist, wer die Firma nach außen vertritt. Auf unserem letzten webbrunch hat Rechtsanwalt Christoph Schmitz-Schunken ja noch genau zu diesem Thema referiert und das Impressum unserer Internetseite dabei als Musterbeispiel angeführt.
Selbst in der obigen verkleinerten Darstellung ist gut zu erkennen, wer die AIXhibit vertritt: Vertreten durch: Tobias Kollewe
Nun muss die Sache wieder unnötiger Weise von Rechtsanwälten ausgetragen werden, hält mich von meiner Arbeit ab (Stichwort: “Eingriff in den Geschäftsbetrieb”), macht mir schlechte Laune und und und.
Und dem Abmahnenden selbst möchte ich an dieser Stelle empfehlen: Erst lesen, dann abmahnen.
Tweets that mention abgemahnt - AIXhibit Internetagentur Blog - We web your business -- Topsy.com
Diese Abmahn-Gesetz-Gebung erscheint einem Nicht-Deutschen sehr seltsam, es scheint ja Leute zu geben die sich so Ihren Lebensunterhalt verdienen… schon beim Gedanken daran kann man sich grün und blau ärgern.
Ich hoffe dies wird bei uns in der Schweiz nicht übernommen.
Abmahnung und Unterlassungserklärung - AIXhibit Internetagentur Blog - We web your business
@Markus: Das sehe ich genau so. Wenn ich allein den zeitlichen Aufwand betrachte, den diese Abmahnung mit sich bringt…. Als hätten wir nichts anderes zu tun…. Vom finanziellen Aufwand mal ganz abgesehen!