Pflicht: eMails lesenretweet
In seinem Blog-Artikel “Mit eMails muss gerechnet werden” bezieht sich der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (I – 7 U 28/08). Zusammengefasst heisst es dort, dass “heutzutage damit rechnen” muss, wichtige Informationen per eMail zu erhalten, wenn man seine eMail-Adresse bekannt gibt. Man kann sich im schlimmsten Fall nicht darauf berufen, die eMail nicht gelesen zu haben. Im Grunde genommen kommt dies einer sog. Zugangsvereitelung gleich. Beispielsweise gelten auch Einschreiben, deren Annahme man verweigert, als zugestellt – unabhängig davon, ob man den Inhalt letztlich gelesen hat oder nicht.
Praxistipp: Lesen Sie Ihre eMails im geschäftlichen Verkehr möglichst täglich und durchforsten Sie auch regelmäßig Ihren Spam-Ordner, damit Sie keine wichtige eMail übersehen.
Erstellt am Dienstag 5. Januar 2010 von Carola Wagner, Keine Kommentare »
Kategorie: Recht
Tags: eMail, Recht

