Das Landgericht Essen hat aktuell in einem Urteil bestätigt, dass der Versand von werblichen eMails ohne Zustimmung des Empfängers wettbewerbswidrig ist.
Die Beweispflicht, ob der Empfänger dem Erhalt der eMail zugestimmt hat, liegt beim Versender. Für den Versand von Newslettern ist es damit nötig, dass der Empfänger nicht nur seine eMail-Adresse angibt (Single Opt-in), sondern diese auch mittels eines Klicks in einer Kontroll-eMail (Double Opt-in) bestätigt.
Das AIXhibit-Newsletter-Modul unterstützt von Haus aus das Double Opt-in-Verfahren. Unser Service-Center unterstützt Sie gerne bei allen Fragen rund um den Newsletter-Manager.
Folgen