Weltweit zu liefern kann für Onlineshop-Betreiber umständlich sein. Nicht nur aus logistischen Gründen. Vielmehr sind eine Reihe rechtlicher Vorgaben zu beachten. U. a. das Verbraucherrecht des Landes, in das geliefert werden soll.
Die meisten Onlineshops bieten neben der Lieferung innerhalb Deutschlands oder Österreichs auch die Lieferung in das benachbarte Ausland oder gar weltweite Lieferung an. Neben dem logistischen Mehraufwand für den Shopbetreiber und den für den Endkunden meist erheblichen Versandkosten, sind dabei noch einige weitere Dinge zu beachten, die sich bei Nichtbeachtung für den Shopbetreiber als Bumerang erweisen können. Der im Ausland erwirtschaftete Ertrag kann dann leicht von Abmahnkosten, Rücksendegebühren oder doppelten (!) Erstattungskosten aufgefressen werden.
Ausländisches Verbraucherrecht
Grundsätzlich gilt: Es gilt immer das Recht des Landes, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat. Dies kann dazu führen, dass dem Kunden ein längeres oder kürzeres Widerrufsrecht als in Deutschland zusteht oder dass sich die zu erstattenden Kosten verdoppeln, sofern dem Kunden der bereits bezahlte Betrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rücksendung erstattet werden (Spanien).
Angabe der Versandkosten
Neben den Versandkosten müssen auch deutlich die Versandkosten für alle (!) Länder angegeben werden, in die geliefert wird. Die Angabe der Versandkosten auf Anfrage des Endkunden reicht hierbei nicht aus.
Shopbetreiber, die die Versandkosten ins Ausland nicht gesondert aufführen, können leicht von Mitbewerbern oder Verbraucherschützern (kostenpflichtig) abgemahnt werden.
Unser Tipp:
Beschränken Sie Ihr Liefergebiet auf Länder, die sich wirklich lohnen.
Setzen Sie sich mit dem Verbraucherschutz in den jeweiligen Ländern auseinander.
Listen Sie alle Versandkosten explizit vor Beginn des Bestellvorgangs leicht auffindbar auf.
Tags: eCommerce, Onlineshops, Widerrufsrecht

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