Datenschutzerklärung für die Homepage. Es klingt nach einem weiteren
MUSS für Homepage- und Onlineshop-Betreiber. In den meisten Fällen
besteht nicht nur die Pflicht, Impressum, Allgemeine
Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung anzugeben. Auf Ihrer
Homepage ist in den meisten Fällen auch eine Datenschutzerklärung nötig.
Immer dann, wenn Nutzerdaten manuell oder automatisch erhoben, gespeichert, verarbeitet oder weitergegeben werden, muss der Nutzer lt. Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) hierüber informiert werden. Dies ist beispielsweise auch bei Kontaktformularen der Fall, bei denen der Benutzer persönliche Daten angibt.
Meist übersehen wird dabei, dass dies auch dann gilt, wenn Benutzerstatistiken erhoben werden. In der Regel werden diese zwar anonymisiert gespeichert. Beispieklsweise bei der Nutzung von google-Analytics werden die Daten aber ggf. innerhalb von google weitergegeben.
Praxistipp: Eine individuelle Datenschutzerklärung gehört auf jede Internetseite. Nicht, weil es der Gesetzgeber verlangt, sondern weil jeder gerne wissen möchte, was mit seinen Daten passiert.
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