Zum 1. April tritt die neue Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Jusitz in Kraft, die die Muster-Widerrufsbelehrung regelt.

Die neue Musterbelehrung unterscheidet sich zwar nur geringfügig von der bisherigen, trägt jedoch den zahlreichen Gerichtsentscheidungen Rechnung, in denen Teile der bisherigen Version als rechtswidrig eingestuft wurden.

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