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Geschäftsbriefe per eMail - neue gesetzliche Vorschriften

Zum Jahresbeginn 2007 legt das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister Gewerbetreibenden neue Regeln auf. (vgl. http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2553.pdf)

Die bekannten in gedruckten Geschäftsbriefen benötigten Angaben (Steuernummer,Handelsregisternummer, etc.) sind nun auch gfs. in geschäftlichen eMails anzugeben.
Davon betroffen ist der externe Geschäftsverkehr – jegliche schriftliche Mitteilung nach aussen. Dies betrifft Rechnungen, Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen, Bestell- und Lieferscheine sowie Quittungen. Die Regelung ist unabhängig von der Anzahl der Empfänger. Newsletter könnten u. U. von gleicher Regelung betroffen sein, wenn Sie entsprechende Angebote enthalten.

“Dabei hat jeder betroffene Kaufmann die Vorgaben zu beachten, die abhängig von der Rechtsform seiner Firma für ihn gelten.”, berichtet Heise online. “Andernfalls droht etwa einer GmbH ein Zwangsgeld von bis zu 5000 Euro. Dazu kommt für alle Firmen die Gefahr einer Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs. Schließlich kann man einem Mitbewerber, der in seinen Geschäftsbriefen nicht ausreichend informiert, einen solchen unlauteren Wettbewerbsvorteil nachsagen, und sei es nur als Vorwand für eine Abmahnung.”

Wir empfehlen, die benötigten Angaben in Ihre eMail-Signatureinzufügen und mit Bestell- und Auftragsbestätigungen und allen weiteren geschäftlichen eMails mitzusenden.

 

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